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22.09.2020

Barrierefreie Websites mit OpenCms

Ein gutes Beispiel: Der Landtag Schleswig-Holstein

Junge Frau mit Down-Syndrom mit einem Laptop auf dem Schoß
Foto: Pexels - Cliff Booth

Zufriedene Nutzer, erhöhte Reichweite

Die EU-weite Richtlinie für die Standardisierung der Barrierefreiheit von Websites des öffentlichen Sektors (EU-Richtlinie 2016/2102) gilt bereits für neue Webauftritte, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Bis zum 23. September 2020 müssen nun auch ältere Websites die Vorgaben für digitale Barrierefreiheit erfüllen und über eine entsprechende Konformitätserklärung verfügen.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen Webinhalte wahrnehmen und verstehen, in ihnen navigieren, mit ihnen interagieren und Beiträge zu ihnen leisten können. Angebote im Netz müssen also so gestaltet werden, dass alle Menschen sie so einfach wie möglich nutzen können. So erreichen sie auch mehr User und werden außerdem von Suchmaschinen belohnt: Denn Google & Co. bevorzugen Online-Auftritte, die nutzerfreundlich und leicht zugänglich gestaltet sind.

Vorbilder aus dem öffentlichen Sektor

Mit gutem Beispiel voran geht der Landtag Schleswig-Holstein. Unsere Internetagentur half dabei, die besonderen Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 zu erfüllen. Kontrastreiche Schrift, Vorlesefunktion, großzügige Bedienflächen wie auch barrierefreie Formulare, Links und Bilder machen die Websiteinhalte zugänglich. Besucher des Bereichs "Leichte Sprache" lesen besonders leicht verständliche Texte und sehen anschauliche Illustrationen anstelle von Fotos. Auch gibt es eine eigene Seite Gebärdensprache, auf der mehrere erklärende Videos zusammengefasst sind.

Für viele andere unserer Kunden aus dem öffentlichen Bereich haben wir die Webauftritte ebenfalls auf Barrierefreiheit umgerüstet, so zum Beispiel für die Hansestadt Stralsund oder die Ehrenamtskarte Mecklenburg-Vorpommern. Die technische Grundlage liefert jeweils das Content Management System OpenCms. Aber auch unsere Webdesigner, -entwickler und Online-Redakteure unterstützen aktiv bei der Erstellung barrierearmer Webinhalte.

Illustration Leichte Sprache und Barrierefreiheit auf der Website des Landtages Schleswig Holstein
Screenshot: Bereich Leichte Sprache auf der Website des Landtags
 

Schon gewusst?

Etwa 30 Prozent unserer Mitmenschen sind auf barrierefreies Internet angewiesen. Zu ihnen zählen:

  • Blinde und Sehbehinderte
  • Gehörlose und Menschen mit Hörminderung
  • Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit
  • Menschen mit geringer Lesekompetenz und Nicht-Muttersprachler
  • Menschen mit neurologischen Einschränkungen (z. B. Alzheimer, Parkinson und Empfindlichkeit gegen blinkendes Licht)
  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z. B. Lernbehinderungen)
Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigung wichtig, sondern alle User profitieren von der Nutzerfreundlichkeit zugänglicher Websites. Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihren Online-Auftritt barrierefrei zu machen – im privaten und im öffentlichen Sektor.

Ihre Ansprechpartner

Marlies Tellermann

Marlies Tellermann

Spezialistin für Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Barrierefreiheit

Telefon 0385 30 200 343
eMail tellermann@planet-ic.de

Steffen Manzke

Steffen Manzke

OpenCms-Spezialist & Projektleiter

Telefon 0385 30 200 385
eMail manzke@planet-ic.de


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